Medizinisches Cannabis auf Rezept –
Telemedizinische Sprechstunde mit approbierten Ärzten

Ein approbierter Arzt prüft Ihre medizinischen Angaben individuell und entscheidet über eine Verordnung.

300+ Partnerapotheken deutschlandweit

Partnerapotheken zur Einlösung Ihres E-Rezepts finden

Ablauf einer telemedizinischen Sprechstunde mit ärztlicher Prüfung, E-Rezept und Einlösung in der Apotheke

Ablauf der telemedizinischen Sprechstunde

In vier Schritten zur individuellen ärztlichen Prüfung Ihrer Therapieoption.

Schritt 1

Erstellen Sie Ihr Patientenkonto und füllen Sie den medizinischen Anamnesebogen aus.

Schritt 2

Ein approbierter Arzt prüft Ihre Angaben und bewertet, ob eine Behandlung mit medizinischem Cannabis in Ihrer Situation medizinisch angezeigt ist.

Schritt 3

Bei entsprechender medizinischer Indikation stellt der Arzt ein E-Rezept aus. Sie finden es anschließend in Ihrem Patientenkonto.

Schritt 4

Lösen Sie das Rezept in einer Partnerapotheke Ihrer Wahl ein – vor Ort oder per Apothekenversand.

Patientenerfahrungen

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FAQ

Nach Ausfüllen des medizinischen Anamnesebogens prüft ein approbierter Arzt Ihre Angaben individuell und entscheidet, ob eine Behandlung mit medizinischem Cannabis für sie medizinisch angezeigt ist. Nur bei klarer medizinischer Empfehlung und Ausschluss von Kontraindikationen wird ein E-Rezept ausgestellt. Die Entscheidung liegt ausschließlich beim behandelnden Arzt.

Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel nach dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) und darf ausschließlich von approbierten Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Ob eine Behandlung im individuellen Fall medizinisch begründet ist, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im Rahmen der ärztlichen Therapiehoheit nach persönlicher Anamnese, Aufklärung und Nutzen-Risiko-Abwägung.

Als Selbstzahler entrichten Sie ein ärztliches Honorar für die medizinische Prüfung und Rezeptausstellung ab 9,95 €. Die Kosten für das verordnete Arzneimittel richten sich nach dem ärztlich festgelegten Präparat und der verordneten Menge und werden ausschließlich direkt mit der Apotheke abgerechnet. Grüne Balance rechnet keine Arzneimittelkosten ab. Gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse beantragen (§ 31 Abs. 6 SGB V).

Nach Ausstellung des E-Rezepts können Sie es an eine unserer über 300 Partnerapotheken oder eine Apotheke Ihrer Wahl übermitteln. Die Apotheke übernimmt anschließend die Abgabe des Arzneimittels im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – entweder zur Abholung in der Apotheke oder per Apothekenversand. Die Abgabe erfolgt ausschließlich durch die Apotheke, nicht durch Grüne Balance.

Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und kann wie jedes Medikament Nebenwirkungen haben. Häufig sind Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit, Übelkeit oder Konzentrationsstörungen. Die Fahrtüchtigkeit kann beeinträchtigt sein. Ihr behandelnder Arzt klärt Sie im Rahmen der Sprechstunde umfassend über mögliche Risiken, Wechselwirkungen und Kontraindikationen auf.

Nein. Grüne Balance ist eine telemedizinische Vermittlungsplattform. Die ärztliche Leistung erbringen approbierte Ärzte, die Abgabe des Arzneimittels erfolgt ausschließlich durch Apotheken. Grüne Balance selbst verkauft keine Arzneimittel.

Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel nach dem Betäubungsmittelgesetz. Die Verordnung erfolgt ausschließlich durch approbierte Ärzte auf Basis einer individuellen medizinischen Indikationsprüfung. Die Arzneimittelabgabe erfolgt ausschließlich durch Apotheken im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Risiken, Nebenwirkungen und Kontraindikationen werden im Rahmen der ärztlichen Sprechstunde individuell besprochen. Bei Beschwerden fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.